Liebe Athleten, liebe Eltern, liebe Betreuer,
die aktuellen Geschehnisse bei einigen Wettkämpfen der anhaltinischen
Kinderrangliste müssen wir zum Anlass nehmen das Thema „Streckenlängen
für Kinder und Jugendliche“ in den Fokus zu rücken. Aktuell sehen wir
eine Entwicklung bei ausgewählten Kinder- und Jugendwettkämpfen die uns
Trainern und Verantwortlichem des TVSA erhebliche Sorgen bereiten.
Einige Kinder und Jugendliche werden zu Wettkämpfen mit überlangen und
damit nicht vorgesehenen Streckenlängen angemeldet. Es scheint das Motto
zu gelten, je länger die Strecke, desto stärker ist mein Kind.
Dieser Herangehensweise möchten wir Kinder- und Jugendtrainer klar und
deutlich widersprechen. Denn in der Trainingswissenschaft gilt: genau
das Gegenteil ist der Fall!
Einer der wesentlichen Grundsätze im Kinder- und Jugendtriathlon lautet:
Ausdauer ist nicht speicherbar- Geschwindigkeitsentwicklung ist nicht
nachholbar. Für eine bestmögliche Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen leitet sich daraus ab, dass eine möglichst hohe
Geschwindigkeit auf einer kürzeren Distanz viel bedeutsamer ist, als ein
Absolvieren einer längeren oder gar überlangen Distanz.
Insofern möchten wir an dieser Stelle einmal mehr auf die
altersgerechten Distanzen für Kinder und Jugendliche aufmerksam machen.
Erfahrene Trainer, Wissenschaftler und Sportmediziner haben sich
umfassende Gedanken zu der Frage der richtigen Streckenlänge für die
jeweilige Altersklasse gemacht und eindeutige Festlegungen getroffen.
Diese Festlegungen wurden getroffen um eine bestmögliche Entwicklung von
Kinder und Jugendlichen in physischer, psychischer und sozialer Sicht zu
ermöglichen und sind Teil der Sportordnung der Deutschen Triathlon Union.
Es wurden maximal zulässige Streckenlängen je Altersklasse definiert die
einerseits die Kinder und Jugendlichen vor Überlastungen im Training und
Wettkampf schützen und andererseits die altersgerechte Entwicklung fordern.
Wir listen an dieser Stelle die Altersklassen und die dazugehörigen
maximal zulässigen Streckenlängen der DTU Sportordnung auf:
Schüler D 6-7Jahren 50m Schwimmen – 1km Radfahren – 200m Laufen
Schüler C 8-9Jahre 100m Schwimmen -2,5km Radfahren – 400m Laufen
Schüler B 10-11 Jahre 200m Schwimmen – 5km Radfahren – 1km Laufen
Schüler A 12-13 Jahre 400m Schwimmen – 10km Radfahren – 2,5km Laufen
Jugend B 14-15 Jahre 400m Schwimmen – 10km Radfahren – 2,5km Laufen
Jugend A 16-17Jahre 750m Schwimmen – 20km Radfahren – 5km Laufen
Junioren 18-19Jahre 1500m Schwimmen – 40km Radfahren – 10km Laufen
Vgl. DTU Sportordnung Paragraph
36.1.https://www.triathlondeutschland.de/verband/dokumente-ordnungen/sportordnung
Wir fordern alle Eltern, Betreuer und Veranstalter auf die o.g. maximal
zulässigen Streckenlängen zu akzeptieren und in den Wettkampfgebrauch zu
integrieren. Damit leisten wir alle gemeinsam einen Beitrag zum Schutz
der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und fördern ihre Entwicklung
ohne alterstypische Entwicklungsprozesse zu stören. Kinder und
Jugendliche können je nach Altersklasse an den o.g. Wettkampfdistanzen
teilnehmen, dabei sind kürzere Strecken ebenso denkbar.
Anhängend der aktuelle Zwischenstand der anhaltinischen Kinderrangliste.
Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam das nur diejenigen
Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden die über einen DTU
Startpass verfügen. Im Rahmen der Anmeldung eines DTU Startpasses
verpflichten sich alle Athleten bzw. deren Erziehungsberechtigten zue
Einhaltung des DTU Regelwerks und erkennen damit die zuvor genannten
maximal zulässigen Streckenlängen an. Eine Missachtung der Regeln für
zur Disqualifikation.
Eine Anmeldung des Startpasses ist hier möglich:
Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen weiterhin viel Freude beim
Triathlon und freuen uns auf zukünftig spannende Wettkämpfe.
Konrad Fiedler
Landestrainer Nachwuchs TVSA