Vorschriften der Sportordnung – Statement des TVSA

Liebe Eltern, Trainer, Vereine, Veranstalter, liebe Sportfreunde,
der Vorstand, insbesondre unser Kamprichterobmann wurde darüber Informiert, dass es bei, vom TVSA/DTU genehmigten, zurückliegenden Sportveranstaltungen zu Regelverstößen kam. So sollen
sich Athletinnen mit falschem Geburtsdatum zu Wettkämpfen angemeldet haben, zu dem sie regulär nicht hätten starten dürfen. Aus gegebenem Anlass möchte der Vorstand des Triathlon Verband Sachsen-Anhalt darauf hinweisen, dass bei der Anmeldung von Kinder- und Jugend – Duathlon- und Triathlon –Veranstaltungen die geltenden Vorschriften der Sportordnung einzuhalten sind.
Hier heißt es insbesondere in der Sportordnung, Abschnitt 9: Besondere Regelungen für Jugendliche und Schüler 
§ 36 Begrenzung der Wettkampfdistanzen
36.1 Die Startberechtigung ist für bestimmte Altersklassen aus gesundheitlichen Gründen im Hinblick auf die zu absolvierenden Distanzen und die maximale Ablauflänge beschränkt.
Altersklasse maximale Strecken in km maximal:

36.2 Die in § 36.1 genannten Standarddistanzen dürfen durch Wettkampfteilnehmende innerhalb eines Tages in der Summe nicht überschritten werden.

Die Bestimmung der Altersklassen ergibt sich aus § 10.1.
Schüler D 6 – 7 Jahre
Schüler C 8 – 9 Jahre
Schüler B 10 – 11 Jahre
Schüler A 12 – 13 Jahre
Jugend B 14 – 15 Jahre
Jugend A 16 – 17 Jahre

Diese Festlegungen der DTU unterstreichen, Fairness, geordnete Wettkampfbedingungen und Chancengleichheit, sowie größtmögliche Sicherheitsstandards, um mögliche Gefahren für die Gesundheit aller Wettkampfteilnehmenden zu minimieren.
Der verantwortliche Einsatzleitende Kampfrichter der jeweiligen Veranstaltung wird sich vorbehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Bei Feststellung unkorrekter Anmeldungen bzw. Verstößen gegen die Regeln der DTU können gegen den oder die Betroffenen Sanktionen (§11.1 SpO der DTU) ausgesprochen werden.